Petition an den Deutschen Bundestag

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Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… den von Inkontinenz Betroffenen in der Pflegestufe drei keine finanzielle Begrenzung für die Hygiene-Kosten aufzuerlegen, vor allem dann nicht, wenn es ärztlich verschriebene Mittel sind und die Kosten von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Krankenkassen sollen in diesen Fällen keine Pauschale anlegen dürfen, sondern die volle Erstattung übernehmen.

Begründung

Ältere Erkrankte, die oft hilflos sind und dazu in Armut leben, können sich teuere Hygienemittel nicht leisten.
Sie sterben dann vielleicht an Entzündungen, nur weil die Hygienemittel nicht zur Verfügung standen. Vor allem Demenzerkrankte sind betroffen. Es sollte nicht sein, dass die entstehenden Kosten trotz Verordnung duch die Ärzte von den krankenkassen abgewiesen werden können, nur weil sie sich intern auf eine Pauschale geeinigt haben. Mit pauschalen macht man zwar Finanzierungsgewinne, läßt aber die Bedürfnisse der Betroffenen außen vor.

Anregungen für die Forendiskussion

Es ist geradezu zynisch, Arme und Alte in ihrem eigenen Kot und Urin verkommen zu lassen, weil man die Kosten für Einwegwindeln nicht aufbringen kann/will.