1. J.R., sonst bekannt als Bösewicht, in unserem Falle aber ein zu Recht Empörter.
Seit mehr als 20 Jahren (auch das strittig wegen unerlaubter Wiederholung von Fristverlängerungen) bei Bertelsmann beschäftigt, wird trotz Sozialplan, und damit zu seiner völligen Überraschung, entlassen.
Er erhebt keine Klage, wie andere, sondern nimmt dies klaglos, wie bisher auch immer andere Zumutungen in dieser Firma, hin, um wenigstens eine Teilabfindung nach dieser langen Zeit zu erhalten.
Dass der Schock der Entlassung seine Gesundheit im höchsten Maße beeinträchtigt hat, läßt sich denken. Dies Denken findet aber bei Bertelsmann nicht statt.
Eine Beschäftigung für die Hälfte des bisherigen Arbeitslohnes nach Tarif OWL03/H1 bei arvato (und dies bei einem hervorragenden Arbeitszeugnis) ist geradezu sittenwidrig. Wie zynisch gehen die Geschäftsführer vor? Wie kann ein Familienvater von 1556 € Brutto leben?
2. B.M., IQ 129, Spitzenzeugnisse, durch Wertkreis existenziell gefährdet
Wieviel Unrecht kann ein Mensch ertragen? Nur weil er sich gegen Ungerechtigkeiten wehrt, wird er verdächtigt und mit unsauberen Mitteln in seiner Existenz bedroht.
Er macht innerhalb des Wertkreises auf Widersprüche aufmerksam (ungleiche Behandlung von Beschäftigten mit und ohne Behinderung) und wird am Ende grundlos verdächtigt, was zu einer Hausdurchsuchung führt.
Diese findet während seiner Abwesenheit statt, so dass er nicht einmal in seine Wohnung kann, als er aus dem Urlaub zurückkommt. Diese Aktion, obwohl völlig unberechtigt, wird 6 Jahre später als Begründung für seine Entlassung herangezogen. Seine Rechtsvertretung akzeptiert hinter seinem Rücken diese Entlassung, er erfährt sehr viel später davon, weil der Wertkreis ihn nicht einmal darüber informiert. Wahrscheinlich, weil der Wertkreis sich seiner Unrechtshandlungen bewusst war und noch schnell Beschlüsse nachkonstruieren musste, die selbst nach den ungünstigen Maßstäben des SGB so nie haltbar gewesen wären.
Der Rechtsstreit steht aus. Die Lohndrückerei beim Wertkreis findet immer mehr Widerspruch, aber vor allem das Landesarbeitsgericht Hamm erkennt auch, dass SGB IX, §138, revisionsbedürftig ist, und hat in einem anderen Fall der Klägerin Recht gegeben, die „Entlohnung“ der Beschäftigten mit Behinderung zu überarbeiten. Vor allem die Protokolle zur Erfassung der neuen Kategorien zur Bewertung der Arbeitsleistung lassen auf sich warten. Da wird jede Pressemitteilung unglaubwürdig, die eine korrekte Beurteilung von Arbeitsleistung behauptet. Und wenn man eine Spitzenkraft durch Niedertracht fertig macht, hat jede Aktivität einer Institution, die sich doch für Menschen mit Behinderung einsetzen soll, ihren Sinn verloren, ja, ihn geradezu in sein Gegenteil verkehrt.