Resolution zur Situation des Wertkreises nach der WiSo-Sendung v. 23.3.2015
Ein mutiger Journalist hat die Kritik am neuen Lohnkonzept des Wertkreises aufgegriffen.
Ihm gebührt Respekt. Stattdessen droht der Geschäftsführer ihm mit Klage. Er ist damit nicht der einzige durch ungerechtfertigte Klagen Verfolgte.
Wir stehen an der Seite der durch massive Lohnkürzungen verunsicherten Menschen mit Behinderung. Wir sehen aber nicht, dass die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 auch nur in Ansätzen im Wertkreis berücksichtigt, geschweige denn umgesetzt werden soll.
Im Gegensatz zu den Zielen der UN-Konvention sind die Maßnahmen der Werkstatt zur Herabsetzung des Verdienstes von ursprünglich 112% auf 80% Ausschüttung des selbst Erarbeiteten weder zahlenmäßig konkret nachgewiesen, noch einsehbar, noch mit Rücksicht auf die seelische Befindlichkeit der Betroffenen verantwortbar.
Was konnte der Werkstattrat in dieser Problematik unternehmen? Was hat er unternommen, um die Interessen der Beschäftigten mit Behinderung auch im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention zu vertreten und zu schützen?
Statt ohne Selbstwertgefühl die Abhängigkeit von Miele hervorzuheben wäre auch wichtig gewesen, den Mantel der Mildtätigkeit zu lüften und darauf hinzuweisen, dass Lohnsubvention aus Steuertöpfen, wie in der „freien“ Wirtschaft mit 13 Millionen Niedriglöhnern, nicht auch noch im Behindertenbereich fortgesetzt werden sollte.
Die Fraktion DIE LINKE im LWL bietet hier dem Werkstattrat des Wertkreises an, sich am 18. April in den Räumen des LWL in Münster in der Zeit von 9.15 – 17.20 Uhr zu informieren unter dem Veranstaltungsthema „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung – DAS muss drin sein!“, damit das Vertrauen in die Arbeit der Werkstatträte wieder zunehmen kann.
Verabschiedet auf der Kreismitgliederversammlung vom 28.3.2015 – ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen
Ludger Klein-Ridder
0160 8067333