Berichterstattung Werkstätten für Behinderte

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir möchten Sie zur Berichterstattung über mehrere Arbeitsrechtsprozesse einladen, mit denen sich behinderte Beschäftigte des „Wertkreis Gütersloh“ gegen ihre Arbeits- und Lohnbedingungen zur Wehr setzen.

Der „Wertkreis Gütersloh“ ist eine gemeinnützige GmbH, die mehrheitlich dem Kreis Gütersloh gehört
(http://www.wertkreis-gt.de/ueber-uns/organisation.html). Das Unternehmen beschäftigt etwa 1.500 behinderte Menschen. Die Kläger wehren sich gegen ungerechtfertigte Lohnkürzungen, gegen undurchschaubare Eingruppierungen, gegen willkürliche Lohnfestsetzungen, gegen fortgesetztes Mobbing an den Arbeitsplätzen und Kündigungen.

Die Verfahren vor dem Arbeitsgericht Bielefeld sind von grundsätzlicher Bedeutung, nicht nur für das Geschäftsgebaren im „Wertkreis Gütersloh“.

Etwa 300.000 Menschen sind in lohnähnlichen Arbeitsverhältnissen bei betreuten Werkstätten tätig. Ihre Zahl wächst, weil ständig mehr Menschen aus dem „1. Arbeitsmarkt“ dorthin abgeschoben werden.

„Betreutes Arbeiten“ ist ein großer Dunkelraum, sowohl in ökonomischer als auch in politischer, rechtlicher und menschlicher Hinsicht.
Behinderte Menschen und Fachleute sehen erheblichen Reformbedarf.

Bitte ermöglichen Sie den Beschäftigten, die eine gerechte und transparente Entlohnung fordern, öffentliche Aufmerksamkeit. Verschaffen Sie sich einen Einblick in die bedenklichen Praktiken, die der Wertkreis
Gütersloh gegenüber schwächeren Mitgliedern der Gesellschaft an den Tag legt, die dort in einem Schutzraum leben sollten und nicht in einem Alptraum.

Dienstag, 9. September 2014, 12:30 Uhr,  Kündigungsschutzverfahren.

Donnerstag, 11. September 2014, 10:15 Uhr, Lohn- und Eingruppierungsverfahren.

Arbeitsgericht Bielefeld, Detmolder Straße 9.

Bei Nachfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Ludger Klein-Ridder auf.

Email: ludger [dot] klein-ridder [at] die-linke-guetersloh [dot] de.

Telefon: 0160/806 73 33.

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht Kieser

2 Kommentare

  1. Am 9.9. lag zum Gerichtstermin immer noch keine Stellungnahme des LWL als Mutterorganisation des Wertkreises vor.
    Das ist nicht nur peinlich, sondern ein Hohn gegenüber dem Kläger. Ein Vergeudung von Steuergeldern obendrein. Unnötige Wiederholungen von Gerichtsterminen. Missachtung des Gerechtigkeitsbedürfnisses des Klägers.

  2. Achtung, Terminänderung!
    Für Donnerstag, den 11.09.2014, wurde 11:15 Uhr angegeben. Die Verhandlung beginnt aber schon um 10:15 Uhr.

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